Unsere Praxis ist für alle Kassen zugelassen.
Das bedeutet, mit einer Verordnung von ihrem Arzt können die Kosten für die Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
Als HPP sind wir berechtigt, im so genannten Erstkontakt zum Patienten zu stehen. Das Delegationsprinzip über eine ärztliche Verordnung nach Diagnosestellung ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.
Wir raten unseren Patienten jedoch, den vorhergehenden ärztlichen Besuch nicht zu umgehen. Abgesehen von einer hoch qualifizierten klinischen Diagnostik mit weitreichenden Möglichkeiten, ist sonst am Ende eine Liquidation von physiotherapeutischen Leistungen durch die GKV´s ohne Verordnung des Arztes nicht möglich.
Wir sehen es als positiv, dadurch in der Diagnostik besser ausgebildet zu werden und noch erfolgreicher mit den Ärzten zu kooperieren und am Patienten arbeiten zu können.
Sind wir für sie als HPP in privater Liquidition tätig, da die Umstände es ergeben, sind unsere Preise für die therapeutischen Leistungen an die Gebührenordnung für Therapeuten GebüTh angelehnt.
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